Automatische Spracherkennung für juristische Einvernahmen

voscriba ist eine innovative Software, die speziell für die Analyse und Dokumentation von audiovisuellen Inhalten im juristischen Bereich entwickelt wurde. Hinter der einfachen Benutzeroberfläche zur teilautomatisierten Nachbearbeitung von juristischen Einvernahmen steckt die erfolgreiche recapp-Spracherkennungstechnologie. Tests haben gezeigt, dass sich mit voscribas KI-assistierter Transkription die Dauer zur Erstellung von Einvernahmeprotokollen mehr als halbieren kann. Mit der starken Verringerung des Nachbearbeitungsaufwands ermöglicht Ihnen voscriba die Erstellung von besonders präzisen und verlässlichen Protokollen – und das in kürzerer Zeit.

Vorteile audiovisuelle Aufzeichnung

Die audiovisuelle Aufzeichnung von Einvernahmen bietet gegenüber der herkömmlichen manuellen Protokollierung zahlreiche Vorteile:
• verkürzte Einvernahmedauer
• erhöhte Bereitschaft zu detaillierten Aussagen
• ermöglicht der vernehmenden Person, sich vollständig auf die Aussagen zu konzentrieren

Das Endprodukt ist ein exaktes Abbild des Gesprochenen, das bei Unklarheiten, Streitigkeiten oder für weitere Auswertungen genutzt werden kann. Im internationalen Umfeld wird seit Längerem die möglichst flächendeckende Aufzeichnung von Einvernahmen als best practice empfohlen. Einziger Nachteil ist der hohe Nachbearbeitungsaufwand. Dieser kann jedoch durch Spracherkennungstechnologien deutlich reduziert werden.

Dauer

Befragende Person

Qualität Protokoll

Gutachten/Schulung

Protektiver Effekt

Nachbearbeitung

✔ Um Faktor 2-8 kürzer

✔ grosse Entlastung

✔ vollständig und detailreich

✔ Anschauungsmaterial

✔ Aufnahme als Beweismittel

✔ Zeitersparnis dank KI

Dauer

Befragende Person

Qualität Protokoll

Gutachten/Schulung

Protektiver Effekt

Nachbearbeitung

✘ Unterbrüche, vorlesen, rückübersetzen

✘ kognitive Überforderung

✘ weglassen, zusammenfassen

✘ schwierig

✘ Aussage gegen Aussage

✔ nicht notwendig

Kriterium

Dauer

Befragende Person

Qualität Protokoll

Gutachten/Schulung

Protektiver Effekt

Nachbearbeitung

Klassische Einvernahme

✘ Unterbrüche, vorlesen, rückübersetzen

✘ kognitive Überforderung

✘ weglassen, zusammenfassen

✘ schwierig

✘ Aussage gegen Aussage

✔ nicht notwendig

Audiovisuelle Einvernahme

✔ Um Faktor 2-8 kürzer

✔ grosse Entlastung

✔ vollständig und detailreich

✔ Anschauungsmaterial

✔ Aufnahme als Beweismittel

✔ Zeitersparnis dank KI

Wie funktioniert voscriba?

voscriba Benutzeroberfläche

„Herzstück und zugleich Hauptvorteil ist die Benutzeroberfläche, in welcher man das automatisch generierte Transkript bearbeiten kann. Da während des Abspielens der Cursor mit dem Text mitläuft, lässt sich die Übereinstimmung von gesprochenem und geschriebenem Wort relativ einfach kontrollieren. Zugleich hat man eine gute Orientierung im Dokument. (anders als bei der Nutzung eines herkömmlichen Audioplayers, bei welchen es schwierig sein kann, mit dem Schieber jeweils an die gewünschte Stelle in der Audiodatei zu navigieren.)

Mittels Ctrl+Mausklick auf ein entsprechendes Wort, spielt es die Audiodatei von der gewünschten Stelle ab. Es kann auch eingestellt werden, dass das Dokument stoppt, sobald man tippt, und weiterläuft, wenn die manuelle Korrektur (überschreiben oder löschen) an der fraglichen Stelle erledigt ist. Geübte Nutzer können so sehr effizient Korrekturen im Text vornehmen und dann gleich weiter kontrollieren, ohne dass es zu längeren Unterbrüchen kommt. Gegenüber der herkömmlichen Vorgehensweise (manuelles Eintippen der gesamten Audiodatei) muss die mit der Protokollerstellung betraute Person nur noch dort selbst in die Tasten greifen, wo das System etwas falsch oder nicht transkribiert hat. Die schnelle Navigation im Dokument führt hier zu einem weiteren Zeitgewinn.

Die Auswertung der Testserie hat gezeigt, dass die oben dargestellte Erfahrungsbandbreite von ca. 1:8 bis 1:12 (Verhältnis Aufnahmedauer/Nachbearbeitungsaufwand) mit dem Einsatz von voscriba auf ca. 1:3 bis 1:6 gesenkt werden kann.“

Aus unserem Kriminalistik-Artikel

Warum voscriba?

Intuitive & effiziente Nachbearbeitung

voscriba erkennt nicht nur gesprochene Wörter, sondern setzt auch Satzzeichen und bietet korrekte Gross-/Kleinschreibung.

Automatische Spracherkennung

Die erprobte recapp-Technologie erkennt nicht nur automatisch verschiedene Sprecher und Sprachen, sondern ist auch auf das Verständnis von Schweizer Dialekten spezialisiert.

Integrations-Schnittstellen & kundenspezifischer Export

voscriba ermöglicht das Speichern in einem standardisierten, kundenspezifischen Format.

Swiss Made

Kulturelle und sprachliche Nähe ermöglicht effiziente, massgeschneiderte Lösungen und stärkt die digitale Souveränität.

Support

Das schnelle und zuverlässige Support-Team hilft bei Fragen oder Schwierigkeiten.

Datenschutz

Eine lokale Installation garantiert, dass die Daten die Infrastruktur des Kunden nicht verlassen, was höchste Datenschutzanforderungen erfüllt.

Nutzungsmöglichkeiten

Ob als lokale Installation (On-Premise) oder als cloudbasierte Variante (Software as a Service) – wir bieten Ihnen maximale Flexibilität, höchste Sicherheitsstandards und eine verlässliche Kostenstruktur. Wählen Sie das Betriebsmodell, das am besten zu Ihrer IT-Strategie und Ihren Datenschutzvorgaben passt.

On-Premise

Installationskosten:
ab CHF 5’000

 

Monatliche Kosten:
ab CHF 500
(100 Stunden inkl.)

Software as a Service*

Installationskosten:
ab CHF 5’000

 

Monatliche Kosten:
ab CHF 1’400
(100 Stunden inkl.)

*Preise variieren je nach Anbieter Rechenzentrum (z.B.Infomaniak oder Abraxas).

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Neue Strafprozessordnung (StPO) seit 2024

Mit der Änderung des Artikels 78a der StPO wurde den technologischen Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung getragen und der Weg geebnet zur Integration von audiovisuellen Aufnahmen in den Arbeitsprozess von Polizei, Staatsanwaltschaften und der Justiz. 

Konkret sieht der Artikel vor:

  1. Zeitliche Flexibilität: Anstelle einer laufenden Protokollierung während der Einvernahme kann das Protokoll auch erst danach, gestützt auf die Aufzeichnung, erstellt werden, jedoch grundsätzlich innerhalb von sieben Tagen nach der Einvernahme.
  2.  Verzicht auf Lesen und Unterzeichnen: Die einvernehmende Behörde kann darauf verzichten, der einvernommenen Person das Protokoll vorzulesen oder zum Lesen vorzulegen und von dieser unterzeichnen und visieren zu lassen.
  3. Aktenaufnahme: Die Aufzeichnung der Einvernahme wird sofort zu den Akten genommen.

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